Familienpass des Freistaates Sachsen

Mit dem Landesfamilienpass will das Sächsische Staatsministerium für Soziales vor allem Familien mit behinderten und mehren Kindern den Zugang zu den kulturellen Einrichtungen des Landes erleichtern.

 

Wer erhält einen Familienpass?

- Eltern, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern in häuslicher Gemeinschaft leben,

- Alleinerziehende, die mit mindestens zwei kindergeldberechtigenden Kinder in häuslicher Gemeinschaft leben und

- Eltern mit einem kindergeldberechtigenden behinderten Kind bis 27 Jahren (mindestens 50% GdB)


Wo erhält man den Familienpass?

Die Berechtigung wird von der zuständigen Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung festgestellt. Ein Rechtsanspruch auf Ausstellung bzw. eine Verlängerung des Familienpasses besteht nicht.


Welche Unterlagen sind vorzulegen?

Der antragstellende Elternteil hat einen Personalausweis bzw. einen Reisepass und eine Bescheinigung der Familienkasse über die kindergeldberechtigenden Kinder vorzulegen. Der Familienpass ist Einkommens unabhängig, es erfolgt daher keine Prüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse.


Wie lange gilt der Familienpass?

Die Berechtigung ist in jedem Kalenderjahr von der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung neu festzustellen und im Familienpass zu vermerken.


Was kann man mit dem Familienpass unternehmen?

Der Inhaber des Familienpasses ist berechtigt, auch mit nur einem im Familienpass eingetragenen Kind gemeinsam die nachfolgend ausgeführten Einrichtungen des Freistaates Sachsen nach Vorlage des Passes unentgeltlich zu besuchen, z. B.:


- Staatliche Kunstsammlungen Dresden

- Museum der Universität Leipzig

- Geowissenschaftliche Sammlungen der Bergakademie Freiberg

- Deutsches Hygiene-Museum Dresden

- Museum für Naturkunde Görlitz

- Burgen und Schlösser in Sachsen

Ein ausführliches Merkblatt mit aufgeführten Einrichtungen ist zu beziehen bei Gemeinde- bzw. Stadtverwaltungen oder Zentraler Broschürenversand der Sächsischen Staatsreinigung


Hammerweg 30, 01127 Dresden
Tel.: (03 51)21 03 67 1, Fax: (03 51) 21 03 68 1
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