Neue Adresse und Anlaufstelle für Erstanträge bzw. Änderungsanträge zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Schwerbehindertenausweis)

Mit dem Inkrafttreten der Verwaltungs- und Funktionalreform am 01.08.2008 werden die Ämter für Familie und Soziales in Sachsen aufgelöst und die Landkreise und kreisfreien Städte übernehmen die Aufgabe der Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach dem Neunten Sozialgesetzbuch (SGB IX) und des Sächsischen Landesblindengeldgesetzes (LBlindG) sowie Anträge auf Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld.

Nach dem 31.07.2008 sind Erstanträge bzw. Änderungsanträge zur Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft (Schwerbehindertenausweis) und zur Gewährung von Leistungen nach dem Landesblindengeldgesetz sowie Anträge auf Bundeselterngeld und Landeserziehungsgeld für Bürger des Landkreises Erzgebirge an die nachstehende Adresse zu senden.

Das gleiche gilt für das Zusenden medizinischer Unterlagen bzw. für angeforderte ärztliche Befunde und natürlich für persönliche Vorsprachen.

Landratsamt Erzgebirgskreis, Uhlmannstr. 1-3, 09366 Stollberg, Tel.: 037296 590

Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch und Freitag: 8-12 Uhr, Dienstag u. Donnerstag: 8-18 Uhr

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