Zuzahlung sparen – Befreiungskarte beantragen

 

Arzneimittel, heil- und Hilfsmittel, Praxisgebühr und Krankenhausaufenthalt, überall müssen Versicherte Zuzahlungen leisten. Damit es nicht zu finanzieller Überforderung kommt, insbesondere für chronisch Kranke und behinderte Menschen, ist eine maximale Belastungsgrenze von zwei Prozent der Familienbruttoeinnahmen pro Kalenderjahr (für chronisch Kranke ein Prozent) festgelegt.


Für alle, die regelmäßig zahlungspflichtige Leistungen in Anspruch nehmen müssen, kann es sich lohnen, ihren individuellen Eigenanteil bis zur Belastungsgrenze für das Jahr 2007 schon im Voraus bei der Krankenkasse einzuzahlen. Dann erhält man von der Krankenkasse eine sogenannte „Befreiungskarte“, die dann in 2007 von Zuzahlungen befreit. Auch wer im Laufe des Jahres die Belastungsgrenze erreicht, kann sich dann die Befreiungskarte ausstellen lassen, die ihn für den Rest des Jahres von Zuzahlungen befreit.


Eine andere Möglichkeit ist Erstattung geleisteter Zuzahlung am Jahresende. Dazu müssen aber zunächst alle Zuzahlungen selbst bezahlt werden und alle Quittungen darüber gesammelt und am Jahresende bei der Krankenkasse eingereicht werden. Wurde die Belastungsgrenze überschritten, zahlt die Krankenkasse zu viel gezahlte Beträge zurück.


Wer unsicher ist, ob eine Befreiungskarte sich lohnen könnte, kann sich bei jeder Krankenkassen-Geschäftsstelle individuell beraten lassen.

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