Alte Parkausweise verlieren zum 31.12.2010 ihre Gültigkeit...

Um auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parken zu dürfen, benötigt man einen besonderen Parkausweis. Um diesen Parkausweis zu beantragen - meistens bei der Straßenverkehrsbehörde oder beim Ordnungsamt der Stadt, benötigt man einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind).

Daneben wurde der Kreis behinderter Personen ausgeweitet, die andere Parkerleichterungen in Anspruch nehmen können, also auch im eingeschränkten Halteverbot, in Ladezonen oder in Fußgängerzonen parken dürfen. Bislang war dies nur denen gestattet, die Anspruch auf Nutzung eines Behindertenparkplatzes hatten.

Im Jahr 2001 wurde der Parkausweis für behinderte Menschen nach europäischem Muster eingeführt. Die alten, noch nicht EU-weit gültigen Ausweise, die vor 2001 ausgegeben wurden, verlieren nun zum 31.12.2010 ihre Gültigkeit.

Daher sollten die Betroffenen, die noch einen solchen alten Parkausweis besitzen, rechtzeitig diesen neuen Ausweis beantragen. Ab dem 01.01.2011 gelten nur noch die neuen Parkausweise. Diese sind EU-weit gültig, beim Parken gelten die Bestimmungen des jeweiligen Landes.

Im Unterschied zu den alten Parkausweisen sind im neuen EU-Parkausweis die persönlichen Informationen (Name, Foto) nur noch auf der Rückseite eingetragen und somit nicht mehr für jedermann von außen einsehbar, wenn der Ausweis im Fahrzeug liegt.

Zu beantragen ist der Ausweis in der Behörde, in der auch der gültige Parkausweis beantragt wurde. In der Regel ist dies das Straßenverkehrsamt oder die Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor Ort. Der alte Ausweis wird dann eingezogen. Für den EU-weiten Parkausweis wird ein Passfoto benötigt. Alle Besitzer des bereits ab 2001 ausgegebenen EU-Parkausweises, brauchen allerdings keinen neuen Ausweis beantragen.

Übrigens: Nur mit dem offiziellen Behinderten-Parkausweis darf auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen geparkt werden. Ein Aufkleber am Auto oder ähnliches berechtigt nicht zur Nutzung dieser Parkplätze. Wer ab 2011 ohne den neuen EU-einheitlichen Ausweis oder noch nur mit dem alten Parkausweis auf ausgewiesenen Behindertenparkplätzen parkt, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

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